MBO-Productions GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen, die von der MBO-Productions GmbH (nachfolgend„Agentur“) mit Sitz in Zug, Schweiz, gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) erbracht werden. Sie gelten sowohl für Veranstaltungen, Brand Activations, Promotionen als auch alle weiteren damit verbundenen Dienstleistungen

1.2. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

1.3. Die AGB gelten auch dann, wenn der Kunde auf eigene AGB verweist und die Agentur diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsabschluss

2.1. Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots der Agentur oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.2. Angebote der Agentur sind, soweit nicht anders angegeben, 14 Tage gültig. Danach kann die Agentur das Angebot jederzeit ändern oder zurückziehen.
2.3. Der Kunde erklärt sich mit dem Vertragsabschluss einverstanden, dass die Agentur Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hinzuziehen darf.

3. Leistungserbringung und Mitwirkung des Kunden

3.1. Die Agentur verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen professionell und sorgfältig zu erbringen. Die Agentur ist berechtigt, Art und Weise der Leistungserbringung im Rahmen des Vertragszwecks selbst zu bestimmen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch den Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur.

3.3. Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht in vollem Umfang erbringen, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zukündigen und Schadenersatz zu verlangen.

4. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs

4.1. Änderungen des Leistungsumfangs, die nach Vertragsabschluss durch den Kunden gewünscht werden, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

4.2. Der Kunde trägt die Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungen entstehen.Die Agentur informiert den Kunden rechtzeitig über die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Fristenverlängerungen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung fristgerecht zu zahlen. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2. Die gesamte Vergütung kann im Voraus zu 100% nach Vertragsabschluss verlangt werden. Die Zahlung muss auf das von der Agentur angegebene Konto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen.

5.3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 50 pro Mahnung zu berechnen.

5.4. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die Agentur berechtigt, die Leistungen einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Stornierung und Kündigung durch den Kunden

6.1. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung schriftlich kündigen.
6.2. Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die bis zur Kündigung entstandenen Kosten vollständig zu tragen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Buchungskosten für Künstler, Location-Mieten, technische Ausrüstung, Personal, Catering sowie alle anderen bereits vertraglich festgelegten Dienstleistungen und Materialien.
6.3. Zusätzlich zu den Kosten, die durch die Stornierung der Künstler, Locations und sonstigen Dienstleister entstehen, gilt:

- Erfolgt die Kündigung mehr als 30 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin, schuldet der Kunde 75% der vereinbarten Vergütung.

- Erfolgt die Kündigung weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin, schuldet der Kunde 100% der vereinbarten Vergütung.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1. Die Agentur haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die den Vertragszweck gefährden.

7.2. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

7.3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte (z. B.Subunternehmer) verursacht werden, es sei denn, die Auswahl des Subunternehmers erfolgte grob fahrlässig.

7.4. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Agentur hat das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist Nachbesserungen vorzunehmen.

8. Höhere Gewalt

8.1. Kann die Agentur aufgrund von höherer Gewalt (z. B.Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Verbote) ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, wird sie für die Dauer des Hindernisses von ihren Leistungspflichten befreit.

8.2. In Fällen höherer Gewalt kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

9.1. Sämtliche von der Agentur erstellten Konzepte, Designs, Grafiken und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht. Der Kunde erhält lediglich ein einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarte Verwendung im Rahmen des Projekts.

9.2. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Agentur ist der Kunde nicht berechtigt, die erstellten Werke zu bearbeiten oder außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen.

9.3. Die Agentur ist berechtigt, Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zu Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

10. Datenschutz

10.1. Die Agentur verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verwenden.

10.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Abwicklung des Auftrags sowie für eigene Marketingzwecke von der Agentur gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist der Gerichtsstand Zug, Schweiz.

11.2. Es gilt Schweizer Recht.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.